Urnenabstimmung ausserordentliche Bürgerversammlung vom 9. Mai 2021
Der Verwaltungsrat der Ortsgemeinde Weesen hat aufgrund der aktuellen pandemischen Lage beschlossen, über die Geschäfte einer ausserordentlichen Bürgerversammlung eine Urnenabstimmung anzusetzen.
Gestützt auf Art. 52 Gemeindegesetz (SGS 151.2; GG) und die «Verordnung über die Beschlussfassung der Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie» des Regierungsrates vom 20. Januar 2021 hat der Rat festgelegt, die Geschäfte der ausserordentlichen Bürgerversammlung den Stimmberechtigten anlässlich der Urnenabstimmung vom 9. Mai 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen:
Geschäfte
A. Einlösung des Vorkaufrechts (Kauf) der Gewerbeliegenschaft an der Ziegelbrückstrasse 30, 8872 Weesen
B1. Anpassung und Verlängerung des bestehenden Baurechtsvertrages Nr. 8004 an der Linthstrasse 20, 8872 Weesen
B2. Anpassung und Verlängerung des bestehenden Baurechtsvertrages
Nr. 486 an der Linthstrasse 29, 8872 Weesen
Zustellung Unterlagen
Die Broschüre für die ausserordentliche Abstimmung kann aufgrund ihrer Grösse nicht zusammen mit dem Stimmausweis und den Stimmzetteln versandt werden. Die Abstimmungsbroschüre wird daher Mitte April jeder Stimmbürgerin und jedem Stimmbürger mit separater Post zugestellt.
Fehlende Stimmausweise oder Stimmzettel können nach Vorbestellung bei der Ratskanzlei bis Dienstag, 4. Mai 2021, bezogen werden.
Abstimmungsunterlagen
Amtliche Publikation
01.04.2021 / 08.04.2021 in der See&Gaster Zeitung