Bürgerversammlung 2022

Urnenabstimmung über die Geschäfte der Bürgerversammlung 2022

Gestützt auf Art. 52 Gemeindegesetz (sGS 151.2 GG) und die Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie im ersten Halbjahr 2022 (sGS 151.201) hat der Verwaltungsrat der Ortsgemeinde Weesen festgelegt, die Geschäfte der Bürgerversammlung 2022 den Stimmberechtigten anlässlich der Urnenabstimmung vom 3. April 2022 zur Genehmigung vorzulegen:

Geschäfte
1. Jahresrechnung 2021 mit Bericht der Geschäftsprüfungskommission und Genehmigung der beantragten Gewinnverwendung
2. Budget 2022
3. Sanierung Bewirtschaftungsweg Matt-Unterbütz (Bützweg)
4. Ersatz der bestehenden Baurechtsverträge
    4.1    Baurecht Nr. 485, Linthstrasse 27, 8872 Weesen
    4.2    Baurecht Nr. 491, Linthstrasse 31, 8872 Weesen
    4.3    Baurecht Nr. 492, Linthstrasse 33, 8872 Weesen
    4.4    Baurecht Nr. 493, Linthstrasse 41, 8872 Weesen
    4.5    Baurecht Nr. 517, Linthstrasse 35, 8872 Weesen
    4.6    Baurecht Nr. 518, Linthstrasse 37, 8872 Weesen
    4.7    Baurecht Nr. 526, Linthstrasse 39, 8872 Weesen

Annahme aller Vorlagen

Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Weesen hat mit Deutlichkeit alle Vorlagen angenommen. Details können Sie dem Abstimmungsprotokoll entnehmen.

Der Verwaltungsrat dankt allen Bürger:innen für die klare Zustimmung sowie das Vertrauen und sieht dieses Resultat als Wertung der geleisteten Arbeiten.

 

 

Abstimmungsunterlagen

Zum Download

Abstimmungsprotokoll